Moderation
Rainer Bauböck, Kommission für Migrations- und Integrationsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien und Global Governance Programm des Robert Schuman Centres for Advanced Studies, European University Institute, Florenz
Kommentatorinnen
Anny Knapp, Asylkoordination Österreich, Wien
Judith Kohlenberger, Wirtschaftsuniversität Wien und Refugee Outreach & Research Network (ROR-n)
Abstract
Qualität und Dauer der Asylverfahren unterscheiden sich in Europa wesentlich, trotz gemeinsamer EU-Standards. Während das neue österreichische Regierungsprogramm eine „Kürzung der Verfahrensdauer auf durchschnittlich sechs Monate“ vorsieht, führt die Schweiz schon jetzt ihre Verfahren innerhalb von durchschnittlich 50 Tagen durch. In Deutschland dauern die Verfahren ein halbes Jahr, aber 2018 wurden 26 Prozent der Entscheide von den Gerichten aufgehoben. Dadurch entstand ein hoher Klageanreiz und es kam zu einer Überlastung der Gerichte mit langen Wartezeiten. Lange Verfahrenszeiten belasten alle Beteiligten und führen zu Vertrauensverlust. Entgegen vielen ursprünglichen Annahmen haben sie keine abschreckende Wirkung.
Wichtig für die Rationalität des Verfahrens ist die Qualität der Beratung und Rechtsvertretung. In den Niederlanden steht traditionell jedem Asylbewerber ein Rechtsanwalt zur Seite, das Asylverfahren bekommt damit eine gerichtsähnliche Qualität. Die Schweiz hat dieses System übernommen und modifiziert. Sie schreibt die Rechtsvertretung, Beratung und Begleitung durch das ganze Verfahren für jedes Asylzentrum aus und lässt sie durch Wohlfahrtsverbände organisieren. Mit hoher Beratungsqualität soll die Schnelligkeit der Verfahren ausgeglichen werden, sie erfolgt nach einem strikten Schema. Die Rechtsvertreter nehmen zu den Entscheidungen Stellung, ihre kontrollierende Präsenz trägt zu hochwertigen Entscheiden bei, mit der Folge, dass es wenig Klagen und Klageerfolge gibt. Auch in Deutschland finden die Anhörungen früh statt, aber die Entscheidungen fallen erst Monate später, nach nachträglichen Kontrollen und Überprüfungen. Angesichts der vielen korrigierenden Gerichtsentscheidungen entstehen allerdings Zweifel daran, dass nachträgliche Kontrollen wettmachen können, was in Anhörungen nicht geklärt worden ist.
Österreich will die Beratung einer „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)“ übertragen und damit die Wohlfahrtsverbände und NGOs aus dem Asylverfahren ausschließen. Damit würden zwei staatliche Behörden nebeneinander arbeiten. In Deutschland wurde 2019 ein Nebeneinander von Beratung durch das Bundesamt selbst (mit separaten Organisationseinheiten) und wohlfahrtsverbandlicher Beratung beschlossen, das je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet wird. Mit dem Schweizer Arrangement ist dagegen ein produktives Miteinander entstanden, in dem Behörde und Wohlfahrtsverbände im Entscheidungsverfahren zusammenarbeiten, jede mit ihrer spezifischen Funktion. Dadurch ist Vertrauen geschaffen worden, statt eines vielfach schon tief verankerten Gegeneinanders und Grundmisstrauens von staatlicher Abwehr und zivilgesellschaftlichem Engagement.
Dieser Vortrag ist eine Kooperationsveranstaltung der folgenden Institutionen:
Kommission für Migrations- und Integrationsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien
Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien
Institut für Stadt- und Regionalforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien
Stadt Wien, Forum wien.welt.offen