Äquivalenzverordnung

Die Äquivalenzverordnung legt fest, welche Lehrveranstaltungen anstelle von nicht mehr angebotenen Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind, wenn Sie sich entscheiden, im alten BA-Curriculum (Version 2011, [2]) zu bleiben.

In manchen Modulen kann dies einen Mehraufwand bedeuten, da die meisten Lehrveranstaltungen im neuen Curriculum mehr ECTS-Punkte aufweisen. Eine Ausnahme stellt das Modul BAK17a dar, für welches aufgrund der aufgewerteten Lehrveranstaltungen in der Regel weniger Einzelleistungen erbracht werden müssen.

Seitens der Studienprogrammleitung wird ein Umstieg auf das BA-Curriculum (Version 2024) empfohlen, da im neuen Curriculum weniger Einzelleistungen und nur mehr zwei an Stelle von drei Spezialisierungen zu erbringen sind.

Einzig für Studierende, die bereits alle Module von BAK1 bis BAK17 absolviert haben und nur noch das Abschlussseminar (BAK18) sowie etwaige BAK19 Leistungen im Wintersemester zu absolvieren haben, kann ein Verbleib im alten Curriculum vorteilhaft sein.

Sollten Sie sich für einen Übertritt ins neue Curriculum entscheiden, kann dieser jederzeit erfolgen – es besteht diesbezüglich kein Zeitdruck. Prinzipiell können alle Lehrveranstaltungen des alten Curriculums für das neue Curriculum anerkannt werden: siehe Anerkennungsverordnung

Sollten Sie sich für den Umstieg auf das neue BA-Curriculum (Version 2024, [3]) entscheiden, können Sie uns dies ab Oktober per Mail an info.spl.powi@univie.ac.at mit folgendem Formular (von ihrer Uni Wien Email aus) mitteilen.

Studierende, die im aktuellen Curriculum (Version 2011, [2]) verbleiben möchten, haben die Möglichkeit das Studium bis spätestens 31.10.2027 abzuschließen.