Erweiterungscurricula
Erweiterungscurricula (EC) sind festgelegte "Lehrveranstaltungspakete" aus anderen Studienrichtungen.
Im Rahmen des Bachelorstudiums Politikwissenschaft Version 2024 müssen Erweiterungscurricula und/oder Wahlmodule im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Sie haben für die Zusammenstellung Ihrer Erweiterungscurricula drei unterschiedliche Optionen:
- Option 1: Erweiterungscurricula im Ausmaß von insgesamt 30 ECTS (davon können 15 ECTS als Alternative Erweiterungen absolviert werden) Bitte beachten Sie: manche Erweiterungscurricula bauen aufeinander auf.
- Option 2: ein Erweiterungscurriculum im Ausmaß von 15 ECTS und ein Wahlmodul mit 15 ECTS
- Option 3: zwei Wahlmodule im Ausmaß von insgesamt 30 ECTS zu absolvieren.
Wahlmodule
- W1 Wahlmodul Praktika, PR, 15 ECTS- Punkte. Informationen hierzu finden Sie unter „Praktikum“
- W2 Wahlmodul Auslandsaufenthalt A, 15 ECTS- Punkte. Absolvierung von Lehrveranstaltungen während eines Auslandssemesters (z.B. Erasmus)
- W3 Wahlmodul Auslandsaufenthalt B, 15 ECTS- Punkte. Absolvierung von Lehrveranstaltungen während eines Auslandssemesters (z.B. Erasmus)
Registrierung der Erweiterungscurricula (EC)
Sie müssen sich vor dem Beginn eines EC via U:SPACE registrieren:
- Bei der Registrierung haben Sie für die Dauer der Laufzeit des EC das Recht, die festgelegten Lehrveranstaltungen zu absolvieren.
- Ohne Registrierung ist die Absolvierung von Prüfungen im Rahmen eines EC nicht zulässig.
- Die erfolgreiche Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Politikwissenschaft ist Voraussetzung für die Registrierung des EC und für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des EC.
Bitte beachten Sie ein eventuelles Auslaufen des von Ihnen gewählten ECs. Informieren Sie sich dazu bitte auf der Homepage der das Erweiterungscurriculum anbietenden Studienprogrammleitung.
Nachträgliche Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu einem EC im Prüfungspass
Lehrveranstaltungen aus einem EC, die fälschlicherweise unter der Studienkennzahl Politikwissenschaft absolviert wurden, können ausschließlich vom EC anbietenden SSC (bzw. SSS) zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt nicht durch die StudienServiceStelle Politikwissenschaft!
Anerkennungen
- Für die Anerkennung von einzelnen Leistungen für ein EC ist die anbietende SPL zuständig.
- Eine Anerkennung eines vollständig abgeschlossenen EC für ein anderes Studium oder im Rahmen eines zweiten Studiums ist möglich. Zuständig für die Anerkennung des abgeschlossenen EC ist die StudienServiceStelle Politikwissenschaft.
- Für die Anerkennung eines abgeschlossenen EC ist keine Registrierung erforderlich.