Anerkennungsverordnung
Die Anerkennungsverordnung regelt die Übernahme von bereits erbrachten Leistungen für das neue Curriculum für den Fall, dass Sie vom alten in das neue BA-Curriculum wechseln möchten. Prinzipiell können alle Lehrveranstaltungen des alten Curriculums für das neue Curriculum anerkannt werden-
Seitens der Studienprogrammleitung wird ein Umstieg auf das BA-Curriculum (Version 2024, [3]) empfohlen, da im neuen Curriculum weniger Einzelleistungen und nur mehr zwei an Stelle von drei Spezialisierungen zu erbringen sind.
Sie können einen Umstieg jederzeit ab dem 01.10. beantragen. Es besteht aber kein Zeitdruck für einen sofortigen Umstieg. Am besten ist jener Moment zu wählen, in dem Sie wenige bis gar keine offenen Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen mehr haben (= noch nicht benotete LV).
Prüfungstermine von im Sommersemester 2024 angebotenen Vorlesungen können nur noch vor dem Umstieg absolviert werden. Wenn Sie vorhaben, solche Prüfungstermine wahrzunehmen, sollten Sie mit dem Umstieg bis dahin warten.
Auch für Studierende, die unter BAK17 das Modul BAK17b bereits angefangen haben, empfiehlt es sich, das Modul vor einem Wechsel abzuschließen. Das abgeschlossene Modul BAK17b kann im neuen Curriculum als BAK15/W1 ganz übernommen werden (Vgl. Anerkennungsverordnung S. 5).
Falls Sie einen Wechsel vorhaben, so beachten Sie im Zuge der Vormerkungen/Anmeldungen für das kommende Semester die Zusammenlegung der früheren acht Spezialisierungsmodule zu fünf Vertiefungsmodulen im neuen Curriculum. In der BA Version 2024 müssen nur noch zwei dieser Vertiefungsmodule (jeweils VO+SE) absolviert werden.
Vertiefung (BA neu) | Spezialisierung (BA alt) |
BAK8 | BAK9 / BAK16 |
BAK9 | BAK11 / BAK12 |
BAK10 | BAK13 |
BAK11 | BAK10 / BAK15 |
BAK12 | BAK14 |
Sollten Sie sich für den Umstieg auf das neue BA-Curriculum (Version 2024, [3]) entscheiden, können Sie uns dies ab Oktober per Mail an info.spl.powi@univie.ac.at mit folgendem Formular (von ihrer Uni Wien Email aus) mitteilen.