Alternative Erweiterungen

An Stelle eines Erweiterungscurriculums mit 15 ECTS Punkten ist es möglich alternative Erweiterungen im Ausmaß von 15 ECTS Punkten zu absolvieren. Diese Studienleistungen können an der Universität Wien oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den ⇓ Richtlinien für Alternative Erweiterungen

Als alternative Erweiterungen können Studienleistungen aus den folgenden Bereichen frei kombiniert werden:

(1) zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen des eigenen Studiums nach Maßgabe des § 59 Abs. 1 Z 3 UG und nach der Verfügbarkeit von Plätzen,

(2) Prüfungsleistungen anderer Studien der Universität Wien,

(3) Studienleistungen an anderen anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtungen,

(4) Kurse, Prüfungen und Zertifikate an postsekundären Bildungseinrichtungen, die den Nachweis von Sprachkenntnissen zum Gegenstand haben,

(5) Studienleistungen an anderen anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen;

In den Fällen 1 und 2 ist keine bescheidmäßige Anerkennung erforderlich, sondern eine Zuordnung der Leistungen zum Studienplanpunkt „BAK 19 - Alternative Erweiterungen“ vorzunehmen. 

In den Fällen 3 und 4 ist eine Anerkennung von Prüfungen anderer anerkannter inländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen erforderlich.

Informationen zur Anerkennung im Ausland positiv abolvierter Prüfungsleistungen (Fall 5) finden Sie unter Anerkennungen Ausland.

Als anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen werden Bildungseinrichtungen definiert, die Studien im Ausmaß von mindestens 6 Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als solche Bildungseinrichtungen anerkannt sind.