Bachelorseminar und BA-Arbeit
Das Bachelorseminar dient der Betreuung von Studierenden beim Verfassen der Bachelorarbeit.
Das Thema der Bachelorarbeit wird zu Beginn des Bachelorseminars mit der Lehrveranstaltungsleitung vereinbart. Sie hat ein Ausmaß von mindestens 25 und nicht mehr als 35 Seiten.
Bachelorseminare werden mit der positiven Benotung der Bachelorarbeit abgeschlossen.
Wichtige Regeln für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten finden Sie auf der Seite des StudienServiceCenter Sozialwissenschaften. Eine Vorlage für die Erklärung der Selbstverfassung (Plagiatserklärung) können Sie hier finden.
Achtung: Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen von BAK 1 bis BAK 8 und von zwei Spezialisierungsmodulen aus BAK 9 bis BAK 16 ist eine Voraussetzung für den Besuch des Bachelorseminars BAK 18. Dies ist eine studienrechtliche Regelung, von der es keine Ausnahme gibt.