Erweiterungscurricula

Erweiterungscurricula (EC) sind festgelegte "Lehrveranstaltungspakete" aus anderen Studienrichtungen.

Im Rahmen des Bachelorstudiums Politikwissenschaft müssen Erweiterungscurricula im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Sie haben für die Zusammenstellung Ihrer Erweiterungscurricula zwei unterschiedliche Optionen:

1) Wählen Sie aus dem Angebot der Erweiterungscurricula entweder ein Erweiterungscurriculum, das 30 ECTS umfasst oder zwei Erweiterungscurricula mit je 15 ECTS.

Bitte beachten Sie: manche Erweiterungscurricula bauen aufeinander auf.

2) Wählen Sie aus den angebotenen Erweiterungscurricula ein reguläres Erweiterungscurriculum mit 15 ECTS. Im Rahmen einer sogenannten Alternativen Erweiterung können Sie weitere frei zusammengestellte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS absolvieren.

 

Registrierung

Sie müssen sich vor dem Beginn eines EC via U:SPACE registrieren:

  Bei der Registrierung haben Sie für die Dauer der Laufzeit des EC das Recht, die festgelegten Lehrveranstaltungen zu absolvieren.

 Ohne Registrierung ist die Absolvierung von Prüfungen im Rahmen eines EC nicht zulässig.

 Die erfolgreiche Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase des Bachelorstudiums Politikwissenschaft ist Voraussetzung für die Registrierung des EC und für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen des EC.

Bitte beachten Sie ein eventuelles Auslaufen des von Ihnen gewählten ECs. Informieren Sie sich dazu bitte auf der Homepage der das Erweiterungscurriculum anbietenden Studienprogrammleitung.

 

Nachträgliche Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu einem EC im Prüfungspass

Lehrveranstaltungen aus einem EC, die fälschlicherweise unter der Studienkennzahl Politikwissenschaft absolviert wurden, können ausschließlich vom EC anbietenden SSC (bzw. SSS) zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt nicht durch die StudienServiceStelle Politikwissenschaft!

 

Anerkennungen

 Für die Anerkennung von einzelnen Leistungen für ein EC ist die anbietende SPL zuständig.

 Eine Anerkennung eines vollständig abgeschlossenen EC für ein anderes Studium oder im Rahmen eines zweiten Studiums ist möglich. Zuständig für die Anerkennung des abgeschlossenen EC ist die StudienServiceStelle Politikwissenschaft.

 Für die Anerkennung eines abgeschlossenen EC ist keine Registrierung erforderlich.

Beispiel: Sie studieren als Erststudium Politikwissenschaft und als Zweitstudium Bildungswissenschaft. Im Rahmen Ihres Zweitstudiums müssen sie ebenso Erweiterungscurricula im Umfang von 30 ECTS absolvieren. Da die Lehrveranstaltungen im EC Grundlagen der Politikwissenschaft (15 ECTS) auch im Rahmen Ihres Erststudiums Politikwissenschaft absolviert worden sind, können Sie sich Ihre Prüfungsleistungen der Politikwissenschaft bei der SPL Bildungswissenschaft als EC anerkennen lassen.