Masterstudium

Ab dem WS 2026 können Sie das alte MA-Curriculum der Politikwissenschaft nicht mehr beginnen. Es gilt das neue MA-Curriculum Politikwissenschaft Version 2026.

Wenn Sie bereits vor dem Studienjahr 2026/27 im Masterstudium Politikwissenschaft inskribiert waren, können Sie das alte Curriculum (Version 2017) bis spätestens 31. Oktober 2028 abschließen.

  • Alle Lehrveranstaltungen werden ab WS 2026 nur noch nach dem neuen Curriculum angeboten, können aber auch für das alte Mastercurriculum gemäß Äquivalenzverordnung verwendet werden
  • Das Lehrprogramm für das Mastercurriculum Version 2017 wird gemäß Äquivalenzverordnung im U:find-Vorlesungsverzeichnis an eigener Stelle extra ausgewiesen 
  • Wenn der Abschluss bis 31. Oktober 2028 nicht erfolgt, werden Sie automatisch in das neue Curriculum (Version 2026) überstellt

Wechseln vom Masterstudium Version 2017 zur Version 2026

Ein freiwilliger Umstieg vom alten in das neue Curriculum ist frühestens ab 1. Oktober 2026 möglich.

Wenn Sie in das neue Curriculum wechseln möchten, ist das entsprechende Formular zu verwenden und an die SSSt zu senden. Das Formular wird rechtzeitig auf der SPL-Homepage veröffentlicht.

Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen werden gemäß der Anerkennungsverordnung für das neue Curriculum angerechnet.

Wichtiger Hinweis zu M1a und M1b

Wenn Sie planen, vom alten ins neue Curriculum zu wechseln, wird dringend empfohlen, die M1a und M1b-Prüfungen möglichst vor einem Umstieg zu absolvieren. Nur dann wird Ihnen das M1-Modul des alten Curriculums für das M1 Modul des neuen Curriculums angerechnet.

  • Haben Sie bereits eine der beiden M1-Prüfungen absolviert, ist es sinnvoll, auch die zweite Prüfung noch nach dem alten Curriculum abzulegen.
  • Nutzen Sie dafür die 2., 3. und 4. Prüfungstermine der M1-Vorlesungen aus dem SoSe 2026.
  • Wenn Sie bisher nur M1a oder nur M1b absolviert haben und in das neue Curriculum wechseln, müssen Sie die Modulprüfung nach Version 2026 absolvieren, um das M1-Modul abzuschließen.
  • Bei einem Umstieg beginnt die Antrittszählung nicht von Neuem. Bereits erfolgte Prüfungsantritte werden weitergezählt.
  • Einzelne bereits absolvierte M1a- bzw. M1b-Prüfungen können bei einem Wechsel nicht für das M1-Modul verwendet werden und werden stattdessen dem Interessensmodul zugeordnet.

Neuerungen für alle MA-Studierenden

Ab 1.10. 2026 gelten für Masterarbeiten folgende Regeln:

Mit der Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses zur Erstellung der MA-Arbeit sind folgende Formulare bei der SSSt (info.spl.powi@univie.ac.at)einzureichen:

Neu: In die Masterarbeit ist die KI-Dokumentation verpflichtend einzubinden.

Alle genannten Formulare finden Sie auch bei den ‚Informationen für Studierende‘ auf der SPL-Homepage unter dem Punkt Formulare: Master.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die SSSt Politikwissenschaft wenden.