Studieren im Ausland: Erasmus

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten hier über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Auf dieser Seite finden Sie  Informationen zu den ERASMUS Programmen der Studienrichtung Politikwissenschaft. 

Bitte lesen sie zudem die Informationsblätter und Checklisten des International Office durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen. Sie finden diese im rechten Randinhalt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mobilitätskoordinatorinnen für Politikwissenschaft. 

 

 

Mobilitätskoordinatorinnen:

Bitte wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme ausschließlich an folgende email-Adresse: erasmus.powi@univie.ac.at

 

Studienassistentin Mobilitätskoordination:

Marlene Pollak 

 

Privatdoz. Mag. Dr. Karin Liebhart

Sprechstunde: online und vor Ort

Zimmer: D 217 (NIG)

Telefon: +43 1 4277 494 39

 

MMag. DDr. Ursula Naue

Sprechstunde: online via Zoom 

Zimmer: D 220 (NIG)

Telefon: +43 1 4277 494 35

 

 


1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste (nach Studienrichtung 'Politikwissenschaft' bzw. korrektem Studienjahr filtern) können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.


2. Voraussetzungen

Das ERASMUS Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden - WICHTIG: Bewerben Sie sich in jedem Fall erst ab dem 3. Semester. Informationen zur Regelung für die IE weiter unten. 

 

Voraussetzung für einen ERASMUS-Studienaufenthalt ist die Absolvierung folgender Module:

 

Politikwissenschaft:

BA: BAK 1 (STEOP), BAK 2, BAK 3; sowie BAK 4 - BAK 8 zumindest teilweise

MA: M1 und M2

 

Internationale Entwicklung:

MA: Bewerbungen ab dem 1. Semester für das 2. Semester möglich - Vergabe allerdings lediglich von Restplätzen! Erläuterung dazu: Die Struktur des Curriculums der IE erschwert einen Erasmus-Studienaufenthalt nach der Erfüllung bestimmter LV ab dem 3. Semester. 

 

Sprachnachweis

Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist hier für jeden Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc). 

Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und für französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (z.B. skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend geeignete englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Studierende der Philologien und Translationswissenschaft sind von dieser Regelung ausgenommen; sie benötigen für die Bewerbung keinen Sprachnachweis. Sollte die Gastuniversität jedoch einen gesonderten Sprachnachweis verlangen, ist dieser auch von Studierenden der Philologien und der Translationswissenschaft zu erbringen. 

Das konkrete geforderte Niveau finden Sie nach dem Filtern in der Detailansicht des/r jeweiligen Agreements. (mittels des Info-Icons links neben „Universität Wien")

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.


3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. 

Die Einreichfristen für Haupt- und Restplatzvergabe finden Sie hier (nach Studienrichtung 'Politikwissenschaft' bzw. korrektem Studienjahr filtern). Die freien Plätze scheinen ab Mitte/Ende Jänner bzw. für die Restplatzvergabe ab Mitte September hier (nach Studienrichtung „Politikwissenschaft" bzw. korrektem Studienjahr filtern) auf. Es gibt keine institutsinternen früheren Fristen.


4. Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Bewerbung über Mobility Online und bei den Infoveranstaltungen (per Suche, Suchbegriff: Erasmus) des International Office. 

 

Bewerbung bei den Mobilitätskoordinatorinnen

Sie müssen sich bei den Mobilitätskoordinatorinnen für Ihren gewünschten Platz bewerben. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Diese Bewerbungsunterlagen laden Sie innerhalb der Bewerbungsphase auf das Online-Tool Mobility Online hoch (genau Infos siehe Link oben 'Bewerbung über Mobility Online').

 

Auswahlkriterien

Als Kriterien werden folgende Punkte herangezogen:  

1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
2. Studienleistung (Notendurchschnitt) und Studienfortschritt (siehe oben unter Punkt 2.)
3. Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Motivationsschreiben** (siehe unten)
4. Sprachniveau der Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (siehe auch oben)

Wichtig: Grundsätzlich gilt, dass der Notendurchschnitt und die Qualität des Motivationsschreibens zu gleichen Teilen berücksichtigt wird. 

**Das Motivationsschreiben dient dazu, klar zu machen, inwiefern die von Ihnen gewählte Universität/der von Ihnen gewählte Studiengang geeignet ist, studienrelevant für Ihr Studium an der Universität Wien zu sein. Die Studienrelevanz ist neben allen anderen Aspekten (Sammeln von Erfahrungen, kultureller Austausch etc.) zentral. 

 

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von den Mobilitätskoordinatorinnen für den Auslandsaufenthalt nominiert.

Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 


5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum ⇓ Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit den Mobilitätskoordinatorinnen. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von den Mobilitätskoordinatorinnen unterzeichnet.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (üblicherweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.

 

ECTS und Lehrveranstaltungen

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. Von unserer Seite gibt es bezüglich der Kurswahl keine Vorgaben.

 

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie den Fachkoordinator:innen bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, wird hier erläutert. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per Mail an das International Office. 


6. Anrechnungen

Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie das Formular ⇓ Antrag auf Anerkennung aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records/ToR). Der Antrag ist zusammen mit dem ToR der Gastuniversität beim/bei der zuständigen SSC/SSSt einzureichen. Die Einreichung eines vollständigen LAs ist nicht mehr nötig, da SSC/SSSt Zugriff auf Mobility Online haben. Den Bescheid über die Anerkennung der Prüfungsleistungen (ausgestellt vom/von der SSC/SSSt) und das ToR reichen Sie dann bitte beim International Office ein (Homepage)

Weitere Hinweise zur Anerkennung

Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung/den Mobilitätskoordinatorinnen ab.

Die Anerkennung von freien Wahlfächern (Diplomstudium) oder 'Alternativen Erweiterungen' (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium 'aufzuheben'.

Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.