Informationen für Studierende
Allgemeine Regelungen und Informationen:
Neue oder kürzlich aktualisierte Punkte sind kursiv gesetzt.
- Abgabefristen für Teilleistungen in pi-Lehrveranstaltungen
- Abschlussarbeiten: Themenplattform der Stadt Wien
- AbsolventInnentracking / Studienabschlussbefragung
- Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23
- Anerkennungen: Allgemeines
- Anerkennungen: Ansuchen um Akzeptanz
- Anerkennungen: im Ausland (im Rahmen eines Austauschprogramms) erworbene Zeugnisse
- Anerkennungen: im Ausland (nicht im Rahmen eines Austauschprogramms) erworbene Zeugnisse
- Anerkennungen: im Inland erworbene Zeugnisse
- Anmeldung und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen: Allgemeines
- Anmeldung und Abmeldung: prüfungsimmanente (pi) Lehrveranstaltungen
- Anmeldung/Registrierung: Vorlesungen (Moodlezugang)
- Anmeldung und Abmeldung: Vorlesungsprüfungen
- Auflagen im Doktorat (neu)
- Bachelor-Reform: geringfügige Änderung
- Bachelorarbeit (BAK18): Anforderungen und Beurteilungskriterien
- Bachelorseminar (BAK18): Lehrende und deren fachliche Expertise
- Barrierefreiheit: Abweichende Prüfungsmethoden
- Berufseinstieg: Alma-Mentoring Programm
- Datenschutz in Lehre und Forschung (DSVGO)
- Deutschkurse für Studierende
- Digitale Prüfungen: Rahmenbedingungen
- Eigenzitate in wissenschaftlichen Arbeiten
- Erasmus
- Erweiterungscurricula/alternative Erweiterungen für Studierende der Politikwissenschaft
- Fachbereichsbibliothek Soziologie und Politikwissenschaft
- Einteilung des Studienjahres
- Finanzielle Unterstützung für Studierende
- Formulare: Bachelorstudium
- Formulare: Masterstudium
- Formulare: Doktoratsstudium
- Kommissionelle Prüfungen / 4. Antritt
- Masterarbeit: Anforderungen und Beurteilungskriterien
- Masterarbeit: Betreuer*in finden
- Masterprüfung
- Masterreform
- Mindestanforderungen in pi-LV
- Plagiate, 'Ghostwriting' und das Erschleichen von Leistungen ('Schummeln'; Informationen für Studierendeinklusive ChatGPT etc.)
- Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH)
- Schreibmarathons
- Schreibmentoring
- Schreibmentor*in werden und vielfältig profitieren: jetzt bewerben!
- Schreibunterstützung für Bachelor- und Masterstudierende in der Abschlussphase
- Wissenschaftliches Schreiben im Kontext von Mehrsprachigkeit
- Satzung der Universität Wien
- STEOP-Mentoring
- Studienabschluss: Einreichung Bachelor
- Studienabschluss: Einreichung Master
- Studienberatung
- Termine und Fristen
- Voraussetzungsketten: BA
- Voraussetzungsketten: MA
- Vorlesungs- und Personenverzeichnis U:FIND
- Validierung
- Wissenschaftliches Personal IPW: Kontakt und Sprechstunden
- Zitationsrichtlinie
- Zuordnung von Lehrveranstaltungen in U:SPACE
Neue oder kürzlich aktualisierte Punkte sind kursiv gesetzt.
Abgabefristen für Teilleistungen in pi-Lehrveranstaltungen
Lehrende sind berechtigt, Abgabetermine für Teilleistungen verbindlich festzulegen.
Falls von den LehrveranstaltungsleiterInnen keine kürzeren Abgabetermine bekannt gegeben werden, gilt der 30. April für das Wintersemester und der 30. September für das Sommersemester als letztmöglicher Abgabetermin.
Werden Teilleistungen nicht rechtzeitig abgegeben, gelten die Teilleistungen als nicht erbracht.
Die Lehrenden haben 4 Wochen für die Benotung Zeit, gemessen am festgesetzten Abgabezeitpunkt.
Abschlussarbeiten: Themenplattform der Stadt Wien
Du schreibst Deine Abschlussarbeit und willst Praxiserfahrung sammeln? Die Plattform für Abschlussarbeiten soll Studierende und die Stadt Wien vernetzen.
- Bearbeite innovative, praxisnahe Themen in Begleitung der Stadt Wien
- Vernetze Dich mit Expertinnen und Experten und sammle Forschungsdaten
- Präsentiere Deine Abschlussarbeit und mache einen real-world impact
English version:
You work on your thesis and want to gain hands-on experience? Our platform seeks to strengthen students‘ outreach to the City of Vienna.
- Work on innovative, hands-on topics in cooperation with the City of Vienna
- Network with experts and collect data for your research
- Present your BA- or MA-thesis to a wide audience and make a real-world impact
Kontakt:
Dipl.-Pol. Dr. Katharina Meissner-Schöller, MRes
Magistratsdirektion der Stadt Wien
Bereichsleitung für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaftsstandort
1082 Wien, Auerspergstraße 15, Top 52
Telefon +43 1 4000 82244
Mail: katharina.meissner-schoeller@wien.gv.at
AbsolventInnentracking / Studienabschlussbefragung
Die AbsolventInnentrackings der Universität Wien geben Aufschluss über Erwerbstätigkeit, Berufsfelder und Gehälter von AbsolventInnen der Politikwissenschaft:
Absolvent*innentracking 2019 - Bachelor Politikwissenschaft
Absolvent*innentracking 2019 - Master Politikwissenschaft
Studienabschlussbefragungen erheben die Einschätzungen der AbsolventInnen im Hinblick auf die Lehre und deren Durchführung:
Studienabschlussbefragung 2016-2018 Bachelor Politikwissenschaft
Studienabschlussbefragung 2016-2018 Master Politikwissenschaft
⇓ Studienabschlussbefragung 2013-2015 Bachelor Politikwissenschaft
⇓ Studienabschlussbefragung 2013-2015 Master Politikwissenschaft
Anerkennungen: Allgemeines
Anerkennungsbescheide können nicht rückgängig gemacht oder geändert werden.
Änderungen Anerkennungen Studienrecht
Ein Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen ist nur dann sinnvoll, wenn eine weitgehende Übereinstimmung der absolvierten mit der anzurechnenden Lehrveranstaltung besteht und zwar in Hinblick auf ECTS-Punkte (Abweichung von nicht mehr als 20%), fachlichen Inhalt und Typ der Lehrveranstaltung (Vorlesung, Proseminar, Übung, Seminar o.ä.).
Lehrveranstaltungen aus einem Bachelorstudium, welches Zulassungsvoraussetzung für ein Masterstudium war, können NICHT für das Masterstudium anerkannt werden.
Bei Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Austauschprogramms Erasmus im Ausland besucht wurden, wird die Anerkennung durch die Erasmuskoordinator*in vorgenommen.
Beachten Sie die Unterscheidung von Anerkennung von im Inland und von im Ausland erworbener Zeugnisse!
Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen erst nach Ablauf der vierwöchigen Rechtsmittelfrist im Sammelzeugnis aufscheinen.
Hinweis: Für ein Ansuchen um Anerkennung ist eine gültige Studienzulassung notwendig. Beachten Sie, dass die Erst- oder Neuzulassung immer erst zu Semesterbeginn wirksam und rechtsgültig ist, auch wenn Sie sich schon vor Semesterbeginn in der Studienzulassung angemeldet haben. Die Bearbeitung von Anträgen betroffener Studierender kann somit erst per 1. März bzw. 1. Oktober erfolgen.
Für das Bachelor- bzw. Masterstudium sind Anerkennungen ausschließlich bei Prüfungsleistungen möglich, welche unter einer fremden Studienkennzahl (also nicht A624 bzw. A824) erbracht wurden.
Anerkennungen: Ansuchen um Akzeptanz
Werden Prüfungsleistungen unter der Studienkennzahl des Bachelor oder Master Politikwissenschaft (A624 bzw. A824) in anderen Studienrichtungen an der Universität Wien erbracht, handelt es sich um ein Gesuch um Akzeptanz. Wenn Sie ein Ansuchen um Akzeptanz stellen wollen, schreiben Sie ein formloses E-Mail an anerkennung.powi@univie.ac.at.
In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Anerkennungsverfahren gemäß § 78 UG 2002. Daher werden Sie per Mail an ihren U:ACCOUNT über die Entscheidung der Studienprogrammleitung informiert.
Anerkennungen: im Ausland (im Rahmen eines Austauschprogramms) erworbene Zeugnisse
Für die Anerkennung von Prüfungen, die im Rahmen eines Austauschprogramms (Erasmus, Joint Studies) erworben wurden, ist der Antrag beim Erasmuskoordinator einzureichen.
Änderungen Anerkennungen Studienrecht
Die Bearbeitung des Ansuchens und die Ausstellung des Bescheids kann bis zu 8 Wochen ab dem Datum des Einlangens in Anspruch nehmen. Bringen Sie Ihren Antrag unbedingt rechtzeitig ein, falls Sie die Anerkennung für Stipendien, Voraussetzungen für die LV-Anmeldung zu Semesterbeginn o.ä. benötigen.
Nach Benachrichtigung per E-Mail an Ihren U:ACCOUNT kann der stattgegebene/abgewiesene Bescheid in der StudienServiceStelle Politikwissenschaft (Zimmer D 204) abgeholt werden. Bei der Abholung ist die Übernahmebestätigung zu unterzeichnen.
Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen erst nach der Abholung des Bescheides rechtsgültig und im Sammelzeugnis eingetragen werden.
Das benötigte Formular steht hier zum Download bereit:
⇓ Anerkennungsbescheid für das Bachelor- bzw. Masterstudium
Anerkennungen: im Ausland (nicht im Rahmen eines Austauschprogramms) erworbene Zeugnisse
Der vollständig ausgefüllte Anerkennungsantrag für Zeugnisse, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms erworben wurden, ist zu den angeführten Sprechstundenzeiten in der StudienServiceStelle Politikwissenschaft bei Frau Monja Raffa (Zimmer D 204) einzureichen.
Änderungen Anerkennungen Studienrecht
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
anerkennung.international.powi@univie.ac.at
(Verwenden Sie für alle Anfragen Ihre universitäre E-Mailadresse!)
Öffnungszeiten
Mittwoch: 10.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit
Mittwoch: 10.00 - 12.00 Uhr
Die folgenden Punkte sind zu beachten und Informationen beizulegen:
• Vollständig ausgefüllter Anerkennungsantrag (doppelseitig ausdrucken)
⇓ Anerkennungsbescheid für das Bachelor- bzw. Masterstudium
• Aktuelles Studienblatt
• Sammelzeugnis im Original (über U:SPACE ausdrucken)
• Prüfungszeugnis (muss beinhalten: Datum der Ausstellung, Prüfungsdatum, vollständiger Titel der LV, Typ der LV, SSt/ECTS, Name der/des PrüferIn, Note, Semesterzuordnung, Unterfertigung z.B. Stempel und Unterschrift oder Zeugnissignatur)
• Beglaubigung der vorgelegten Zeugnisse
• Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen
– Vorlage von offiziellen Inhaltsangaben der postsekundären Bildungseinrichtung, so dass die vermittelten Lehrinhalte/Kompetenzen und die Prüfungsmethoden für die Studienprogrammleitung eine Prüfung der Gleichwertigkeit ermöglichen
– Sprache, in welcher die Lehrveranstaltung/Prüfung abgehalten wurde
– Studienplan/Curriculum in jener Version, in welcher die abgelegte und zur Anerkennung vorgelegte Leistung absolviert wurde
– Auszüge aus dem Internet mit Angabe des aktuellen Links sind dann ausreichend, wenn diese Seiten in englischer Übersetzung abrufbar sind.
• Angaben zur Notenskala/eventuell Umrechnungstabellen
• Sofern in einer Lehrveranstaltung, für die die Anerkennung beantragt wird (z.B. Lektürekurs), eine schriftliche Arbeit vorgesehen ist, ist ein Nachweis über die Verfassung einer (gleichwertigen) schriftlichen Arbeit zu erbringen.
– Hinweis: Sofern nicht in deutscher, englischer oder in der Zielsprache des Curriculums verfasst, können Übersetzungen der schriftlichen Arbeit verlangt werden
• Sollten die oben genannten Informationen nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder kann die Gleichwertigkeit anhand dieser Unterlagen nicht ermittelt werden, so ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit Hilfe von Stichprobentests (dies meint ein Hinterfragen der Inhalte der absolvierten Leistungen, keine erneute Prüfung) zulässig
Da die inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung hier auf Grund einzuholender Bestätigungen von den ausländischen Universitäten und der benötigten Unterlagen etwas länger dauern kann, werden Sie ersucht dies bei Ihrer Semesterplanung entsprechend zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen erst nach der Abholung des Bescheides rechtsgültig und im Sammelzeugnis eingetragen werden.
Bitte beachten Sie: Für Anträge auf Anerkennung, bei denen oben genannte Unterlagen teilweise bzw. ganz fehlen, wird im Zuge des Parteiengehörs die Nachreichung dieser Unterlagen innerhalb einer nicht zu erstreckenden Frist von maximal 4 Wochen aufgetragen. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, ist der Antrag zurückzuweisen. Eine neuerliche Antragstellung ist zulässig, sofern dem Antrag vollständige Unterlagen angeschlossen sind. Lässt sich auch dann die Gleichwertigkeit nicht feststellen, muss der Antrag mangels Vollständigkeit zurückgewiesen werden.
Es ist Aufgabe der AntragstellerInnen, die für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise einzuholen und dem Antrag beizulegen.
Sind die Unterlagen vollständig, wird anhand dieser die Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltung mit dem Curriculum geprüft. Je nach Ergebnis der inhaltlichen Prüfung wird anschließend entweder dem Antrag stattgegeben oder dieser abgewiesen.
Aufgrund der vorgeschriebenen Vorgehensweise müssen wir AntragstellerInnen darauf aufmerksam machen, dass mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen ist. Wir empfehlen daher die Absolvierung der Lehrveranstaltungen aus dem regulären Studienangebot.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland, die nicht im Rahmen eines Austauschprogramms absolviert wurden, finden Sie auf der Homepage des Büros der Studienpräses der Universität Wien.
Anerkennungen: im Inland erworbene Zeugnisse
Einmal ergangene Anerkennungsbescheide können nicht rückgängig gemacht oder geändert werden.
Änderungen Anerkennungen Studienrecht
Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen, die an einer anderen österreichischen Universität absolviert wurden, können per Mail von unet-Adresse aus eingebracht werden.
Ablauf der Einreichung und Abholung
1) Anerkennungsantrag einreichen
Der vollständig ausgefüllte Anerkennungsantrag kann per E-Mail von Ihrer unet-Adresse aus an anerkennung.powi@univie.ac.at eingereicht werden.
Die folgenden Punkte sind zu beachten:
• Vollständig ausgefüllter Anerkennungsantrag
• Sammelzeugnis im Original bei Leistungen außerhalb der Universität Wien
• Anzuerkennende Lehrveranstaltungen sind im Sammelzeugnis zu markieren
• Inhaltsnachweis der eingereichten Lehrveranstaltungen (Auszug aus dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis vom Abhaltungssemester, Skriptum, Prüfungsliteratur, eingereichte Seminararbeit, Curriculum des Fremdstudiums, eventuell Semestereinteilung, etc.)
Das Antragsformular steht hier zum Download bereit:
⇓ Anerkennungsantrag für das Bachelor- bzw. Masterstudium
2) Antragsbearbeitung und Bescheid-Ausstellung
Die Bearbeitung des Ansuchens und die Ausstellung des Bescheids darf gem. § 78 (8) UG 2002 bis zu 8 Wochen ab dem Datum des Einlangens in Anspruch nehmen. Bringen Sie Ihren Antrag unbedingt rechtzeitig ein, falls Sie die Anerkennung für Stipendien, Voraussetzungen für die LV-Anmeldung zu Semesterbeginn o.ä. benötigen.
3) Zustellung des stattgegebenen/abgewiesenen Bescheides
Nach Zustellung des stattgegebenen/abgewiesenen Bescheid per Mail gilt eine vierwöchige Rechtsmittelfrist innerhalb der der Antrag zurückgezogen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist scheint die Anerkennung im Sammelzeugnis auf.
Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen erst nach Zustellung des Bescheides und der Rechtsmittelfrist im Sammelzeugnis aufscheinen.
Bei Problemen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: anerkennung.powi@univie.ac.at
Anmeldung und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen: Allgemeines
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
Wenn Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, müssen Sie sich selbstständig und rechtzeitig über U:FINDhttps://slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/anmeldung-zu-lehrveranstaltungenpruefungen/ anmelden. Eine Aufnahme in eine Lehrveranstaltung ohne ordnungsgemäße Anmeldung ist nach der Satzung der Universität Wien – studienrechtlicher Teil weder zulässig noch möglich.
Bei der Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (VU, PS, UE, LK, SE, FOP) und zu Vorlesungsprüfungen müssen Sie die im Curriculum festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
↓ Voraussetzungsketten Bachelorstudium Version 2011
↓ Voraussetzungsketten Bachelorstudium Version 2024
Mit dem 01.10.2024 tritt der Bachelorstudienplan Version 2024 in Kraft.
Bei der Anmeldung kommt das Präferenzsystem zur Anwendung. Außerdem wird der Studienfortschritt bei der Reihung berücksichtigt. Das soll sicherstellen, dass es zu keinen Studienverzögerungen bei fortgeschrittenen Studierenden kommt, die nur noch wenige LV für den Studienabschluss benötigen.
Der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung spielt keine Rolle bei der Platzvergabe. Bitte nutzen Sie den gesamten Zeitraum der Anmeldephase.
Erläuterungen und Lehrvideos zum Anmeldesystem finden Sie hier.
Um die reibungslose Anmeldung und spätere Notenvergabe zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass Sie Ihre Prüfungsleistungen den korrekten Modulen zuordnen.
Über das Lehrveranstaltungsangebot der Politikwissenschaft können Sie sich über das Online-Vorlesungsverzeichnis in U:FIND informieren. Bei jeder Lehrveranstaltung finden Sie Informationen zu Terminen, Anmeldung, Abmeldung, Inhalten, Anforderungen etc.
Abmeldung von Lehrveranstaltungen
Sollten Sie einer Lehrveranstaltung zugeteilt werden, deren Besuch Ihnen nicht möglich ist, melden Sie sich bitte unbedingt vor Ende der Abmeldefrist ab. Im Fall der rechtzeitigen Abmeldung erfolgt keine Beurteilung.
Wird eine Lehrveranstaltung nach dieser Frist ohne triftigen Grund abgebrochen, wird sie anhand der bisherigen Leistungen bewertet und als Antritt gezählt.
Kontakt
Wenn Sie weitere Fragen zum Anmeldesystem haben oder Probleme bestehen, wenden Sie sich bitte an anmeldung.powi@univie.ac.at (bitte verwenden Sie für alle Anfragen ihre universitäre E-Mailadresse).
Anmeldung und Abmeldung: prüfungsimmanente (pi) Lehrveranstaltungen
Die Anmeldung zu und Abmeldung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen sowie die Restplatzvergabe erfolgt ausschließlich zu den unten angegebenen Zeiten über U:FIND.
- Anmeldephase
02.09.2024 (08:00) – 16.09.2024 (08:00)
- Restplatzvergabe
19.09.2024 (08:00) – 25.09.2024 (08:00)
- Restplatzvergabe nur für BAK14 bzw. BAK18/M13 Seminare
02.10.2024 (08:00) – 03.10.2024 (08:00)
- Abmeldung
Die Abmeldung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist bis 21.10.2024 (23:59) möglich. Wenn Sie sich danach entschließen, die Lehrveranstaltung nicht weiter zu besuchen, erfolgt dennoch eine Beurteilung. Siehe Satzung der Universität Wien §10 Ziffer 6.
Master-Studierende, die nicht Politikwissenschaft studieren, kommen automatisch auf die Warteliste und können von den Lehrenden in der ersten Lehrveranstaltungseinheit aufgenommen werden, sofern Kontingente zwischen den Studienrichtungen vereinbart wurden und/oder noch Platz besteht.
Voraussetzungen ('Voraussetzungsketten')
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu LV nur anmelden können, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, die im Bachelor- und im Mastercurriculum festgelegt sind.
↓ Voraussetzungsketten Bachelorstudium Version 2011
↓ Voraussetzungsketten Bachelorstudium Version 2024
Mit dem 01.10.2024 tritt der Bachelorstudienplan Version 2024 in Kraft.
↓ Voraussetzungsketten Masterstudium
Beachten Sie bitte auch die Abgabefristen für schriftliche Arbeiten in prüfungsimmanenten (pi) Lehrveranstaltungen.
BAK17: Vertiefung (Bachelorstudium Version 2011)
Es wird dringend empfohlen, Vertiefungsseminare (BAK17) des gleichen Moduls erst nach dem Besuch des entsprechenden Spezialisierungsseminars (BAK9-BAK16) zu absolvieren. Der gleichzeitige Besuch eines Spezialisierungsseminars und eines Vertiefungsseminars, das einem anderen Spezialisierungsmodul zugeordnet ist, ist möglich.
Ziele
• Erleichterung der Studienplanung für Studierende und Lehrende und eine gleichmäßigere Auslastung der Lehrveranstaltungen durch die Ergänzung der Anmeldephase mit einer Restplatzvergabe.
• Studierende erhalten frühzeitig Klarheit darüber, in welchen LV sie einen Platz erhalten. Nach der Anmeldephase erhalten alle die Chance, sich um freie Plätze zu bewerben.
• Bei der Restplatzvergabe erhalten die Studierenden die Gelegenheit, Ihre Studienplanung anzupassen. Sie erfahren frühzeitig, in welchen LV noch Plätze verfügbar sind und können ihre Präferenzen und ihre Wochen- bzw. Semesterplanung auf der Grundlage der bereits erfolgten Zuteilung überdenken. Wer nach der Anmeldephase lediglich einen Wartelistenplatz hat, sollte sich unbedingt an der Restplatzvergabe beteiligen, da die Nachrückmöglichkeiten erfahrungsgemäß eng begrenzt sind.
• Die Restplatzvergabe wird vor Beginn des neuen Semesters abgeschlossen, sodass sowohl für Studierende als auch für Lehrende Klarheit darüber besteht, wer in welcher LV aufgenommen wurde.
• Nach der ersten LV-Einheit können Studierende von der Warteliste nachrücken, falls angemeldete Studierende nicht erscheinen. Damit ist der Abstimmungsprozess zwischen Studienangebot und -nachfrage beendet.
• Sollten sich Studierende entschließen, einen zugeteilten LV-Platz nicht wahrzunehmen, haben Sie die Gelegenheit, sich nach der ersten LV-Einheit abzumelden. Die Notwendigkeit für eine längere Abmeldephase entfällt, während sich die Planbarkeit für jede einzelne LV erhöht, weil nach der ersten LV-Einheit definitiv feststeht, wer teilnehmen kann und wer nicht.
Anmeldung/Registrierung: Vorlesungen (Moodlezugang)
Ab dem Wintersemester 2018/19 erfolgt die Registrierung für Vorlesungen ausschließlich über u:find.
Die Registrierung ermöglicht den automatischen Zugang zu Moodle und die Einrichtung von Online-Lehrveranstaltungsevaluationen.
Die Registrierung (Anmeldung) ist jeweils ein Jahr lang möglich.
- Vorlesungen im Sommersemester: 01.02. bis 28./29.02.
- Vorlesungen im Wintersemester: 01.09. bis 30.09.
Vorlesungen unterliegen weiterhin keinen Zugangsbeschränkungen.
An der Notwendigkeit, sich für Vorlesungsprüfungen extra über u:find anzumelden, ändert sich nichts.
Anmeldung und Abmeldung: Vorlesungsprüfungen
Die genauen An- und Abmeldezeiten für jede Vorlesungsprüfung finden Sie für jede Lehrveranstaltung auf u:find.
Einen Überblick über alle anstehenden Prüfungen erhalten Sie, wenn Sie in u:find im Suchfeld 'SPL 21' eingeben und den Menüpunkt 'Prüfungen' anklicken. Mit weiteren Suchoptionen können Sie die Ergebnisse weiter filtern z.B. nach Semestern etc.
Ab dem WS 2018/19 erfolgt die Anmeldung zu den Vorlesungsprüfungen ausschließlich über u:find.
Die Anmeldefrist beginnt i.d.R. 26 Tage vor dem Prüfungstermin, dauert 21 Tage und endet 5 Tage vor dem Prüfungstermin um 23:59 Uhr.
Die Abmeldefrist endet am Vortag des Prüfungstermins um 23:59 Uhr.
Wenn Sie Probleme bei der Anmeldung haben sollten, wenden Sie sich bitte INNERHALB der Anmeldephase (endet 5 Tage vor dem Prüfungstermin) an die StudienServiceStelle Politikwissenschaft: pruefung.powi@univie.ac.at
Anmeldesperre
Studierende, die trotz aufrechter Prüfungsanmeldung nicht zur Prüfung antreten, werden automatisch für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.
Folgetermine
Prüfungstermine in Folgesemestern können in der Regel erst bekannt gegeben werden, wenn die Raumplanung aller Institute in den Hörsälen abgeschlossen wurde.
Auflagen im Doktorat (neu)
Wurden Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Doktoratsstudium Auflagen zur Absolvierung von LV aus dem Masterstudium erteilt, schicken Sie bitte Ihren eingescannten Auflagenbescheid im Zuge der Anmeldung zu entsprechenden Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium per E-Mail an anmeldung.powi@univie.ac.at.
Nach Zuteilung der Masterstudierenden Politikwissenschaft werden Doktoratsstudierende zu den von Ihnen gewählten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen von der StudienServiceStelle angemeldet, sofern es noch freie Plätze gibt. Wahlgrundlage ist immer der Auflagenbescheid.
Bachelorarbeit (BAK18 BA Version 2011/ BA14 BA Version 2024)): Anforderungen und Beurteilungskriterien
Informationen zu Anforderungen und Beurteilungskriterien der Bachelorarbeit finden Sie im entsprechenden ⇓ Informationsblatt.
Bachelor-Reform: geringfügige Änderung (Bachelorstudium Version 2011)
Im BA-Curriculum wurde eine geringfügige Änderung vorgenommen.
Sie zielt darauf ab, zwei Vorlesungen, die aus dem fakultätsinternen Projekt 'Vernetzte Modularisierung' hervorgegangen sind, einzubinden. Diese Lehrveranstaltungen erhöhen den interdisziplinären Charakter der Studieneingangsphase.
Die beiden neuen Lehrangebote sind:
- VO zum Themenbereich „Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte“
- VO zum Themenbereich „Aktuelle gesellschaftliche Themen und sozialwissenschaftliche Fragestellungen“
Die geringfügige Änderung im Überblick.
Bachelorseminar (BAK18): Lehrende und deren fachliche Expertise (SoSe2024)
Wenn Sie im Sommersemester 2024 das Bachelorseminar besuchen wollen, finden Sie hier Informationen zu den Lehrenden und deren Expertise und Forschungsschwerpunkten.
Es wird geraten, sich schon vor der Anmeldung Gedanken über die Themenwahl für die Bachelorarbeit zu machen und die Expertise der KursleiterInnen mit zu bedenken. Trotzdem ist jede/r Lehrende in der Lage und verpflichtet, jedes vereinbarte Thema zu betreuen.
Die hier gegebenen Informationen dienen der Orientierung und der Prioritätensetzung im Anmeldesystem. Bei der Zuteilung werden die gesetzten Prioritäten berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Platz bei einer/m bestimmten Lehrenden ergibt sich daraus nicht! Die durch das Anmeldesystem erfolgte Zuteilung ist verbindlich.
Lehrendenexpertise nach Kernfächern der Politikwissenschaft
Theoriegeschichte und Theoriedebatten:
- Liebhart Karin
Politisches System Österreichs und die EU:
- Slominski Peter
- Pfefferle Roman
- Dzihic Vedran
Vergleichende Anaylse und Politik:
- Plescia Carolina
- Naue Ursula
- Eitenberger Magdalena
- Saxinger Getrude
- Pfaff Katharina
Internationale Politik:
- Purkarthofer Petra
- Dzihic Vedran
- Brad Alina
Detaillierte Informationen zum jeweiligen Seminar finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Barrierefreiheit: Abweichende Prüfungsmethoden
Falls Sie eine Beeinträchtigung haben, die besondere Vorkehrungen bei der Prüfung erfordern, bitten sie die Lehrenden informell oder mit einem formell genehmigten Antrag (s.u.) um entsprechende Anpassungen (größere Schrift; Ausfüllen am Computer; mehr Zeit etc.).
Wenden Sie sich rechtzeitig an die Lehrenden, d.h. bei pi-Lehrveranstaltungen (PS, SE, UE) zu Beginn der LV und bei npi-Lehrveranstaltungen (VO) zu Beginn der Anmeldefrist für die Prüfung.
Sollten die erforderlichen Anpassungen darüber hinaus gehen bzw. sie sich nicht mit den Lehrenden einigen können, können Sie sich beim 'Team Barrierefrei' informieren und einen Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden stellen. Dieser Antrag muss von der SPL in einem zweiten Schritt genehmigt werden.
Senden Sie den mit dem Team Barrierefrei akkordierten Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden über Ihre Uni-E-Mailadresse an spl.leitung.powi@univie.ac.at. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch in ausgedruckter Form in der SSSt Politikwissenschaft abgeben oder postalisch einbringen.
Rückfragen und die Zustellung des bewilligten Antrages ergehen an Ihre Uni-E-Mailadresse.
Rechnen Sie mit einer ca. einwöchigen Bearbeitungszeit seitens der SPL.
Berufseinstieg: Alma-Mentoring Programm
Unterstützung beim Berufseinstieg für SOWI Studierende – jetzt!
Haben Sie sich schon einmal überlegt, was Sie nach dem Studienabschluss beruflich tun möchten? Vielleicht haben Sie bereits eine Vorstellung – wissen aber noch nicht genau, wie Sie dahin kommen könnten? Oder Sie schwanken noch zwischen Anstellung, Selbstständigkeit oder Berufserfahrung im Ausland?
Wir möchten Sie auf das ganz neue alma Mentoring zum Berufseinstieg hinweisen. Rund 70 berufserfahrene, hochmotivierte AbsolventInnen der Sozialwissenschaft stehen ab sofort als MentorInnen zur Verfügung – suchen Sie sich Ihren persönlichen Mentor bzw. Mentorin, der/die Sie in fünf bis sieben Treffen (im Monatsabstand) beim Konkretisieren Ihres Berufswunsches und dem Setzen von relevanten Schritten unterstützt. Und das in einer offenen, motivierenden Gesprächsatmosphäre – ganz nach dem Motto: Smells like team spirit.
- Kosten für das gesamte Mentoring: 33 EUR (für eine Mitgliedschaft im Alumniverband der Universität Wien)
- Beginn: Jederzeit ab sofort möglich
- Information und Registrierung: mentoring.univie.ac.at
Außerdem steht ein motiviertes alma Team zur Unterstützung zur Verfügung. Wenn es noch Fragen gibt, bitte melden Sie sich jederzeit bei alma@univie.ac.at
Es geht um Ihre Zukunft - bis bald bei alma Mentoring!
Ihr alma Mentoring Team
Projektträger: Alumniverband der Universität Wien, Am Campus Hof 1.5, 1090 Wien www.alumni.ac.at
Datenschutz in Lehre und Forschung (DSVGO)
Aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben sich neue Anforderungen im Hinblick auf den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien und Forschungsdaten - auch solchen, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen von Studierenden erhoben werden.
Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Regeln, die das Büro Studienpräses in Form von Checklisten zur Verfügung stellt:
Datenschutz in der sozialwissenschaftlichen Forschung
Deutschkurse
Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet u.a. Deutschkurse an. Für Studierende u.a. Gruppen gibt es Ermäßigungen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://sprachenzentrum.univie.ac.at/de/deutschkurse
Digitale Prüfungen: Rahmenbedingungen
Beachten Sie bitte die Rahmenbedingungen für digitale Prüfungen. Sie sollen Ihnen helfen, diese Prüfungen erfolgreich zu bewältigen und mögliche Komplikationen zu vermeiden.
DSGVO - Auskünfte per E-Mail
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung sowie das österreichische Datenschutzgesetz in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten der DSGVO personenbezogene Anfragen und Auskünfte (Anfrage zu Benotungen, Bestätigungen etc.) nur mehr über Ihre offizielle Uni-E-Mailadresse versandt werden dürfen. Anfragen von privaten Adressen können nicht mehr bearbeitet werden.
Allgemeine Auskünfte zum Studium können weiterhin an private E-Mailadressen übermittelt werden.
Eigenzitate in wissenschaftlichen Arbeiten
Studierende können in wissenschaftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor- oder Masterarbeit) auf eigene Vorarbeiten, die sie z.B. in Seminaren geleistet haben, zurückgreifen und wiederverwenden. Dabei kann es sich um erhobene Daten, Datenanalysen und eigene Texte handeln.
Es wird empfohlen, auf die eigenen Vorarbeiten an geeigneter Stelle hinzuweisen, z.B. direkt im Fließtext oder in einer Fußnote am Beginn des Kapitels oder Abschnittes, der die übernommenen Passagen oder Daten enthält.
Ein solcher Hinweis könnte z.B. so lauten: 'Das folgende Kapitel entspricht weitgehend dem Kapitel XY aus meiner Seminararbeit mit dem Titel XY, die ich im Rahmen des Seminars XY an der Universität Wien im WS/SS XY verfasst habe.' Oder:'Die Interviews XY habe ich im Rahmen des Seminars XY an der Universität Wien im WS/SS XY durchgeführt.'
Nicht erlaubt ist die Zweitverwertung von Haus- und Seminararbeiten für verschiedene Lehrveranstaltungen, da in jeder pi-LV eine definierte Eigenleistung erbracht werden muss.
Erweiterungscurricula/alternative Erweiterungen für Studierende des BA Politikwissenschaft Version 2011
Im Rahmen des Bachelorstudiums Politikwissenschaft sind Erweiterungscurricula im Umfang von 30 ECTS-Punkten zu absolvieren. Weitere Informationen sowie eine Liste mit allen an der Universität Wien angebotenen Erweiterungscurricula finden Sie auf der Informationsseite Erweiterungscurricula.
Für Studierende, die sich zur SchreibmentorIn ausbilden lassen wollen, gibt es ab dem WS 2018 das Erweiterungscurriculum: Akademische Schreibkompetenz entwickeln, vermitteln und beforschen – Ausbildung von SchreibmentorInnen
Für Studierenden, die sich für eine Vertiefung Ihrer Kenntnisse in quantitativen Methoden interessieren, bietet die Studienrichtung Soziologie ein vertiefendes Erweiterungscurriculum an: Quantitative Methoden in den Sozial- und Verhaltenswissenschaften - Vertiefung
Das Institut für Wissenschafts- und Technikforschung bietet für Sie das Erweiterungscurriculum ⇓ Wissenschaft, Technik, Gesellschaft an und freut sich über ihr Interesse. Einzelne dieser LVs können Sie auch als alternative Erweiterung für BAK 19 besuchen.
Alternative Erweiterungen
An Stelle eines Erweiterungscurriculums mit 15 ECTS Punkten ist es möglich alternative Erweiterungen im Ausmaß von 15 ECTS Punkten zu absolvieren. Diese Studienleistungen können an der Universität Wien oder anderen postsekundären Bildungseinrichtungen erbracht werden.
Eine Liste von Lehrveranstaltungen, die von anderen Studienrichtungen der Universität Wien speziell für PolitikwissenschaftlerInnen empfohlen werden, finden Sie jedes Semester auf u:find unter dem Studienplanpunkt BAK19.
Lehrveranstaltungen von anderen Universitäten, die in Kooperation mit der Universität Wien abgehalten werden und für PolitikwissenschaftlerInnen interessant sein könnten, werden gegebenenfalls unter Angebote kund gemacht. An anderen Universitäten erbrachte Leistungen müssen Sie vor Ende des Studiums zur Anerkennung einreichen.
Ferien, vorlesungsfreie Zeit, Termine und Fristen
Finanzielle Unterstützung für Studierende
Studierende können unterschiedliche finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen wie z.B. Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Wohnbeihilfe etc..
Informationen zu Vergünstigungen, Beihilfen und Stipendien finden Sie hier.
Formulare: Bachelorstudium
⇓ Ansuchen um Genehmigung der Praktikumsstelle
⇓ Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
⇓ Bevollmächtigungserklärung
(Bevollmächtigung einer Person, um Ihren Antrag für Sie abzuholen)
⇓ Plagiatserklärung
(Schriftliche Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen)
Plagiatserklärung (.doc)
Formulare: Masterstudium
⇓ Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
⇓ Plagiatserklärung
(schriftliche Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen)
Plagiatserklärung (.doc)
Kommissionelle Prüfungen / 4. Antritt
Negative Prüfungen können drei Mal wiederholt werden. Die letzte Prüfung im Studium kann vier Mal wiederholt werden (welche immer das im Einzelfall ist).
Ab der dritten Prüfungswiederholung (= 4. Antritt) findet diese als kommissionelle Prüfung statt (auf Wunsch eines Studierenden kann auch bereits die zweite Prüfungswiederholung kommissionell abgelegt werden).
Kommissionelle Prüfungen bzw. 4. Antritte bei Vorlesungsprüfungen finden im Rahmen der regulären Prüfungstermine statt. Stellt das Anmeldesystem einen 4. Anmeldeversuch fest, weist es Studierende darauf hin, dass sie sich an die StudienServiceStelle wenden müssen. Bitte melden Sie den Wunsch eines 4. Antrittes per E-Mail an pruefung.powi@univie.ac.at unter Angabe der LV und des Prüfungstermins. Sie werden dann von der StudienServiceStelle für den Prüfungstermin angemeldet.
Ohne E-Mail-Verständigung und Anmeldung dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Lehrenden werden darüber per E-Mail von der StudienServiceStelle im Vorfeld der Prüfung informiert. Lehrende bringen die bewerteten Prüfungsbögen der 4. Antritte in die StudienServiceStelle. Danach wird der Prüfungsbogen an die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission weitergeleitet. Die Eintragung der Note erfolgt dann wieder durch die StudienServiceStelle.
ACHTUNG: Wird der 4. Prüfungsantritt negativ beurteilt, werden Sie vom Studium der Politikwissenschaft an der Universität Wien ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für nicht-prüfungsimmanente (z.B. Vorlesungen) als auch für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare). Mit dem Prüfungsdatum der vierten negativ absolvierten Prüfung erlischt die Zulassung zu diesem Studium.
Nähere studienrechtliche Informationen hierzu finden Sie in der Satzung der Universität Wien im Abschnitt "Wiederholung von Prüfungen" unter § 13(4).
Masterarbeit: Anforderungen und Beurteilungskriterien
Seit Oktober 2016 gibt es ⇓ neue Richtlinien für die Beurteilung von Masterarbeiten.
Sie unterstützen die GutachterInnen bei der Erstellung ihrer Gutachten und sollen die Leistungsstandards und Beurteilungskriterien gegenüber den Studierenden transparent machen.
Masterarbeit: Betreuer*in finden
Das Schreiben einer MA-Arbeit ist eine herausfordernde Aufgabe. Um diesen Prozess erfolgreich zu gestalten, wird folgende Vorgangsweise empfohlen:
- Sehen Sie sich an, welche Forschungsschwerpunkte die betreuungsbefugten Lehrkräfte haben: https://politikwissenschaft.univie.ac.at/studium/masterstudium/studienverlauf/betreuerinnen-fuer-ma-arbeiten/
- Postdocs mit Anstellung an der Uni Wien (=Universitätsassistent*innen und Drittmittelmitarbeiter*innen mit Doktorat) kommen ebenfalls für eine Betreuung in Frage, wenn das Thema der MA-Arbeit in deren Expertisebereich fällt und die Betreuung auf Antrag des Postdocs von der SPL genehmigt wird.
- Überlegen Sie sich frühzeitig, welches Thema Sie besonders interessiert und beachten Sie dabei folgende Kriterien:
- Es wird empfohlen das Thema aus einem von Ihnen belegten bzw. absolvierten Spezialisierungs- bzw. Vertiefungsfach zu wählen.
- Von welcher Betreuer*in möchten Sie auf Grund des Themas, der anzuwendenden Methode (qualitativ oder quantitativ oder ein Mix) und persönlicher Erfahrungen (z.B. durch den Besuch von Lehrveranstaltungen) betreut werden.
- Suchen Sie das Gespräch mit potentiellen Betreuer*innen, um abzuklären, welche konkrete Fragestellung sowohl Sie als auch die Betreuer*in für relevant und machbar halten. Beachten Sie, dass Sie als Studierende zwar ein Vorschlagsrecht haben, eine zuvor abgestimmte Fragestellung Ihre Chancen jedoch erheblich erhöht, eine Betreuungszusage zu erhalten. Ein Recht auf Betreuung eines Masterarbeitsthemas, das nicht mit potentiellen Betreuer*innen abgesprochen wurde, besteht nicht.
- Besuchen Sie ein M13-SE, um ein Konzept auf der Grundlage Ihrer Vorgespräche mit potentiellen Betreuer*innen auszuarbeiten.
- Ersuchen Sie auf der Grundlage des ausgearbeiteten Konzepts um eine Betreuungszusage.
- Ein Betreuungsverhältnis kommt zustande, sobald Sie das Formular ‚Bekanntgabe Thema der Masterarbeit' bei der SSSt (info.spl.powi@univie.ac.at) einreichen und es von der SPL genehmigt wurde. Stellen Sie sicher, dass das Formular sowohl von Ihnen als auch von Ihrer Betreuer*in unterschrieben ist und fügen Sie das Konzept bei, das Sie in Absprache mit Ihrer Betreuer*in erstellt haben und das als Grundlage für die MA-Arbeit dient.
- Vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuer*in, wie Sie den Betreuungsprozess gestalten wollen (Zeitplan, Kontakte, Feedbackschleifen).
Master Student Guide (MSG) Mentoring
Um den Einstieg ins Masterstudium zu erleichtern und das Studium erfolgreich zu meistern gibt es seit dem WS 2019 sogenannte Master Student Guides.
Fortgeschrittene Masterstudierende bieten Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten im Rahmen von gemeinsamen Treffen zum Kennenlernen, zum Erfahrungsaustausch und zur Beantwortung von Fragen rund um das Masterstudium an.
Weitere Informationen u.a. zu Materialien und Kontaktmöglichkeiten gibt es hier:
210173 AK Master Student Guide (MSG) Mentoring (2020S)
Masterprüfung
Die Masterprüfung soll u.a. die Befähigung zur wissenschaftlichen Debatte und die dafür erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen in der erforderlichen Breite demonstrieren.
Masterprüfungen sind grundsätzlich öffentlich und werden in Form einer kommissionellen Prüfung abgehalten.
• Der erste Teil besteht aus einer Defensio der Masterarbeit, in der neben der Kurzpräsentation auch Fragen zur Arbeit und nach der Einbettung der Arbeit in das entsprechende Teilgebiet der Politikwissenschaft gestellt werden können. Für die Kurzpräsentation sind 10 Minuten vorgesehen, für die Defensio 20 Minuten.
• Der zweite Teil der Prüfung bezieht sich auf ein weiteres Fach, welches aus der Wahlmodulgruppe Spezialisierungen zu wählen ist. Für den zweiten Teil sind ebenfalls 20 Minuten vorgesehen.
• Für beide Prüfungsteile kann Literatur als Orientierungsrahmen vereinbart werden, die die Prüfungsfächer in angemessener Weise repräsentieren soll. Die Literatur für den ersten Teil legt der/die Betreuer/in fest, die für den zweiten Teil der/die 2. Prüfer/in.
• Die/Der Vorsitzende leitet die Prüfung und erstellt das Protokoll.
• Die gesamte Prüfungskommission kann zu beiden Prüfungsteilen Fragen stellen, wobei der/die BetreuerIn im ersten Teil und der/die 2. Prüfer/in im zweiten Teil die Hauptverantwortung tragen.
• Abschließend wird unter Ausschluss des Prüflings und der Öffentlichkeit die Benotung festgelegt. Direkt im Anschluss wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.
Beide Prüfungsteile werden getrennt benotet. Jedes Mitglied der Prüfungskommission nimmt in beiden Prüfungsteilen an der Notengebung teil (entweder konsensuell oder durch Mehrheitsbeschluss oder durch Ermittlung der Durchschnittsnote – bis 0,5 wird abgerundet).
Die Prüfung gilt als 'nicht bestanden', wenn ein Prüfungsteil mit 'nicht genügend' beurteilt wurde (UG 2002 §72/3).
Eine Gesamtnote für die Abschlussprüfung wird nicht vergeben.
• Nach Beendigung der Prüfung sind ein Exemplar der Masterarbeit und das Prüfungsprotokoll in der StudienServiceStelle abzugeben.
Hier finden Sie weitere Informationen über alle erforderlichen Schritte zum Studienabschluss.
Masterreform
Geringfügige Änderung des MA-Curriculums 2022:
Im Zuge der Umsetzung der UG-Novelle 2021 werden die Zulassungsbedingungen zu den MA-Studien der Universität Wien durch eine geringfügige Reform geändert, die mit 1.10.2022 in Kraft tritt.
Hier finden Sie die entsprechenden Änderungen. Sie besagen im Wesentlichen, dass Ergänzungsprüfungen, die im Rahmen der Zulassung zu einem MA-Studium auferlegt werden,
- bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abgelegt werden müssen und
- das Rektorat festlegen kann, dass die Ablegung einiger oder aller dieser Prüfungen eine Voraussetzung für die Ablegung anderer Prüfungen des MA-Curriculums darstellt.
Sie können bis zum 3.6.2022 zu dieser Reform per E-Mail an die Curricularkommission der Universität Wien Stellung nehmen.
Geringfügige Änderung des MA-Curriculums 2017:
Die geringfügige Reform dient zwei Zielen:
1. Der Ersetzung von Vertiefungs- (10ECTS) und Spezialisierungsseminaren (8ECTS) durch zwei gleichwertige Seminare zu je 9 ECTS-Punkten in der Wahlmodulgruppe: Spezialisierungen
2. Der Ermöglichung der stärkeren Spezialisierung durch Öffnung des Wahlmoduls auch für bereits gewählte Spezialisierungen
Ad 1) Die Differenzierung von Vertiefungs- und Spezialisierungsseminaren erwies sich weder inhaltlich noch studienorganisatorisch als sinnvoll oder praktikabel. Sie sollen durch zwei gleichrangige Seminare für das jeweilige Spezialisierungsfach ersetzt werden, was die Lehrplanung vereinfachen und die Orientierung im Curriculum und im Studium für Lehrende und Studierende erleichtern wird.
Ad 2) Bisher konnten im Wahlmodul nur Lehrveranstaltungen besucht werden, die einem Spezialisierungsmodul zugeordnet waren, das der/die Studierende nicht als Spezialisierung gewählt hatte. Durch die Beseitigung dieser Einschränkung wird den Studierenden eine intensivere Spezialisierung ermöglicht. Ab 1.10.2017 wird es dadurch möglich, zusätzliche LV aus den Spezialisierungsmodulen für das Wahlmodul (M12) zu verwenden. Das gilt auch für LV, die bereits vor dem 1.10.2017 besucht wurden. Es ist dafür kein besonderes Anerkennungsverfahren erforderlich. Die zusätzlichen LV werden direkt dem Wahlmodul zugeordnet werden können.
Curriculare Konsequenzen:
Vertiefungs- und Spezialisierungsseminare waren als unterschiedliche Module - a) und b) - mit gleichem Titel im Curriculum verankert. Durch die Aufhebung der Trennung von Vertiefungs- und Spezialisierungsseminaren können die beiden Seminare nun in jeweils einem Spezialisierungsmodul (M3-M10) zusammengefasst werden. Dadurch reduzieren sich die Komplexität der Curriculumsstruktur und deren Umfang, während sich die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Curriculums deutlich erhöht.
Im Zuge der Zusammenführung der Beschreibungen der Studienziele und –inhalte für jedes Spezialisierungsmodul wurde eine einheitliche Struktur entwickelt, die zu mehr Klarheit und besserer internationaler Vergleichbarkeit führt. Die Modulbeschreibungen orientieren sich an den angestrebten ‚learning outcomes‘ im Gegensatz zur bisherigen Fokussierung auf die kleinteilige Auflistung der zu vermittelnden Inhalte.
Die Modulbeschreibungen sind nach folgendem Muster einheitlich strukturiert:
• Ein Spiegelstrich zur Beschreibung des Inhaltes fokussiert auf den Gegenstandsbereich unter Verwendung der Floskel: 'Vermittlung von Kenntnissen über...'
• Ein Spiegelstrich zur Beschreibung der zu vermittelnden Theorien, Ansätze und Methoden unter Verwendung der Floskel: 'Erwerb von Kenntnissen über ...'
Dann folgt ein Teil, der ‚learning outcomes‘ formuliert, die sich auf die oben genannten Inhalte beziehen:
• ‚Befähigung zur methodischen Reflexion und kritischen Diskussion von …‘
• ‚Befähigung zur Entwicklung politikwissenschaftlicher Fragestellungen unter …‘
• ‚Befähigung zur Anwendung politikwissenschaftlicher Analysemethoden …‘
• Ein Spiegelstrich zur Beschreibung des ‚Third Mission‘-Auftrages bzw. des jeweiligen gesellschaftlichen Bildungsauftrages
Kleine Modifizierungen beziehen sich auf die Anpassung von Überschriften an die neuen Gegebenheiten und eine konsistente Darstellung der verschiedenen Elemente des Curriculums. Die Anzahl der zu besuchenden LV und der ECTS-Punkte ändern sich nicht, weshalb die Änderungen kostenneutral sind.
Diese Änderungen des MA-Curriculums treten mit 1.10.2017 in Kraft.
Mindestanforderungen in pi-LV
Die Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und die korrekte Anwendung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens sind eine Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung von pi-Lehrveranstaltungen.
Zu den wissenschaftlichen Techniken gehören u.a. richtiges Zitieren, die korrekte Dokumentation von Quellen, eine nachvollziehbare sprachliche Ausdrucksweise sowie die Einhaltung textsortenspezifischer Regeln.
Plagiate, Ghostwriting, das Erschleichen von Leistungen und die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (inkl. ChatGPT etc.)
Plagiate, Ghostwriting, das Erschleichen von Leistungen und die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (inkl. ChatGPT etc.) sind schwerwiegende Vergehen gegen die 'gute wissenschaftliche Praxis'.
Verboten ist die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln bei schriftlichen Prüfungen ebenso wie jedweder Versuch, die Leistung anderer als eigene auszugeben sowie die Abgabe ein und der selben Teilleistung - auch wenn sie selbst verfasst wurde - für mehrere unterschiedliche Lehrveranstaltungen.
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum und stellt einen massiven Verstoß gegen die 'gute wissenschaftliche Praxis' dar. Der/die Autor*in verwendet ganz oder teilweise fremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle in korrekter Weise anzugeben.
In LV kommt die Plagiatssoftware ('Turnitin') zum Einsatz, die Lehrende und Studierende bei der Aufdeckung von Plagiaten unterstützt. Die softwaregestützte Überprüfung findet textidente Schriftstücke, es sind jedoch die Lehrenden, die entscheiden, ob es sich um ein Plagiat handelt oder nicht. Insofern geht es lediglich um die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen.
Studierende werden beim Hochladen von Arbeiten in Moodle um ihre Zustimmung zur Datenübertragung ersucht - ohne eine solche wird das Hochladen nicht möglich sein. Aus Datenschutzgründen wird empfohlen, in Fuß- oder Kopfzeilen keine persönlichen Informationen preiszugeben. Das Deckblatt mit Ihren persönlichen Daten wird vor der Überprüfung automatisch entfernt.
Es gibt verschiedene Formen von Plagiaten (wie z.B. Selbstplagiate oder Übersetzungsplagiate). Ein Plagiat liegt auch dann vor, wenn nur einzelne Passagen oder Teile von Arbeiten plagiiert werden. Eine Sonderform des Plagiats ist das sogenannte 'Ghostwriting'. In diesem Fall wird eine von anderen erbrachte Leistung als die eigene ausgegeben.
Vermeiden Sie Plagiate und 'Ghostwriting', in dem Sie Ihre Arbeiten selbst verfassen und alle Quellen, die Sie verwenden, richtig zitieren. Sowohl die wörtliche (= direktes Zitat) als auch die sinngemäße (paraphrasierende) Übernahme (= indirektes Zitat) von Ideen, Texten und anderen Materialien (wie z.B. Bilder oder audio-visuelle Inhalte) - egal welcher Herkunft - muss ausgewiesen werden.
Für die formale Gestaltung von Zitaten gibt es verschiedene Möglichkeiten - wichtig ist, dass Sie alle Quellen (von der Homepage im Internet bis zum Zeitschriftenartikel) in einheitlichem Stil angeben. Sind Sie sich unsicher, wie Sie zitieren sollen, fragen Sie Ihre Lehrveranstaltungsleiter*in.
Auch wenn Sie eine wörtliche Übernahme einer Quelle (z.B. aus dem Internet oder einem Fachartikel) nur als indirektes Zitat ausweisen, handelt es sich um einen Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis, der geahndet wird.
Jede schriftliche Teilleistung, die Sie im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbringen, kann auf Plagiate hin überprüft werden, egal ob Hausübungen, Essays, Referate oder Abschlussarbeiten jedweder Art.
Konsequenzen
• Wird auch nur bei einer Teilleistung ein Plagiat, 'Ghostwriting', ein 'Schummelversuch' oder der Einsatz unerlaubter Hilfsmittel (inkl. digitaler Textgeneratoren wie ChatGPT) entdeckt, wird die gesamte Lehrveranstaltung nicht bewertet und ein X im Sammelzeugnis eingetragen.
• Wird ein Plagiat erst im Nachhinein entdeckt, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung der Beurteilung und im Falle von Abschlussarbeiten zum Widerruf des akademischen Grades eingeleitet.
Schreibmentoring
In Zusammenarbeit mit dem Center for Teaching and Learning und dem Institut für Politikwissenschaft finden jedes Semester "Schreibmentorings" statt, welche Studierende beim Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten unterstützen.
Bei Interesse kommen Sie einfach zum ersten Schreibgruppentermin. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.
Kontakt: ctl.schreibmentoring@univie.ac.at
Schreibmentor*in werden und vielfältig profitieren!
Die Ausschreibung für Schreibmentor*innen läuft - Bewirb' Dich jetzt!
Was ist Schreibmentoring?
Schreibmentoring unterstützt Studierende möglichst früh im Bachelor-Studium durch die Vermittlung von Recherche-, Lese-, Schreib- und Überarbeitungsstrategien sowie (Peer-)Feedback beim wissenschaftlichen Schreiben.
Was tun SchreibmentorInnen? SchreibmentorInnen gestalten im Zweierteam wöchentliche Schreibgruppen, die Studierende beim wissenschaftlichen Schreibprozess begleiten.
Wie kann ich SchreibmentorIn werden?
a) Durch den Besuch der UE 'Schreibmentoring' oder
b) durch Absolvierung des Erweiterungscurriculums: "Akademische Schreibkompetenz entwickeln, vermitteln und beforschen – Ausbildung von SchreibmentorInnen".
Wie kann ich Schreibmentor*in werden?
Schreibunterstützung für Bachelor- und Masterstudierende in der Abschlussphase
Das CTL unterstützt Sie beim Verfassen Ihrer Abschlussarbeit durch Workshops, Schreibtage, Methodencamps, Schreibmarathon, individuelle Beratung, etc.
Details finden Sie unter https://ctl.univie.ac.at/angebote-fuer-studierende/in-der-abschlussphase/
STEOP-Mentoring
Du hast gerade mit POWI angefangen und
• möchtest neue Leute kennenlernen
• möchtest Informationen und Insiderwissen aus erster Hand
• hast Fragen zum Studienverlauf und zur Universität?
Dann bist du im STEOP-Mentoring richtig. Studierende der Politikwissenschaft, die selbst die Studieneingangs- und Orientierungsphase schon hinter sich haben, geben Tipps aus erster Hand und unterstützen beim Start ins POWI-Studium. Sitzungen in den unterschiedlichen Mentoring-Teams finden in der Regel 2-wöchentlich statt. Für weitere Infos zu Teams, Terminen und Orten steht das Mentoring-Team unter mentoring.powi@univie.ac.at zur Verfügung.
Studienberatung
Auf den Seiten der Studienservice und Lehrwesen finden Sie zahlreiche Informationen und Hilfestellungen bei Fragen zu Stipendien, Beihilfen, ÖH-Beitrag, U:SPACE, Erweiterungscurricula u.v.a.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) bietet ebenfalls Informationsmaterial.
Die Studienvertretung Politikwissenschaft bietet mehrmals die Woche Beratung an (im Kommunikationszentrum – KomZ – NIG, 2. Stock, Raum A221). Während der Beratungszeiten werden auch telefonische Auskünfte gegeben (T: +43-1-4277-494 09). Abseits dieser Zeiten können Sie jederzeit Anfragen per E-Mail an stv.powi@oeh.univie.ac.at stellen.
Für eine persönliche Beratung ist kein Termin notwendig. Die aktuellen Beratungszeiten finden Sie auf der Homepage der Studienvertretung.
Wissenschaftliches Personal IPW: Kontakt und Sprechstunden
Eine alphabetische Auflistung aller Personen (Professor*innen, Lektor*innen, Dozent*innen, Lehrbeauftragte, Studienassistent*innen, Tutor*innen), die am Institut für Politikwissenschaft in die aktuelle Lehre involviert sind, finden Sie hier.
Klicken Sie auf den Namen, um zum Eintrag im Personenverzeichnis der Universität Wien weitergeleitet zu werden. Diesem können Sie Kontaktdaten und Links zu den Lehrveranstaltungen des laufenden und des vorangegangenen Semesters entnehmen.
Das Team des Instituts für Staatswissenschaft finden Sie hier.
Wissenschaftliches Schreiben im Kontext von Mehrsprachigkeit
Das VTL bietet spezielle Angebote, die auf die Bedürfnisse von Studierenden mit unterschiedlichen muttersprachlichen Hintergründen zugeschnitten sind.
Mehr Informationen unter https://ctl.univie.ac.at/angebote-fuer-studierende/waehrend-des-studiums/wissenschaftliches-schreiben-und-arbeiten-im-kontext-von-mehrsprachigkeit/
→ Zum Seitenanfang
Zitationsrichtlinie
Der richtige Umgang mit Zitaten ist ein grundlegendes Element der guten wissenschaftlichen Praxis und eine essenzielle Anforderung beim Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten jeder Art.
Hier finden Sie eine Handreichung, worauf bei der Verwendung und Zitierung von Quellen zu achten ist. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre*n LV-Leiter*in oder Betreuer*in.
Zuordnung von Lehrveranstaltungen in U:SPACE
Fachgleiche Leistungen der Politikwissenschaft (alle Lehrveranstaltungen, die mit der Nummer 21 beginnen und BAK 1 bis 18 zugeordnet wurden), die irrtümlich einem falschen Modul/Studienplanpunkt zugeordnet wurden, können selbständig von Ihnen über U:SPACE dem richtigen Modul/Studienplanpunkt zugeordnet werden.
Bei Unklarheiten oder Änderungen die Zuordnung betreffend entscheidet die Studienprogrammleitung auf formloses Gesuch hin. Es handelt sich hierbei nicht um einen Antrag auf Anerkennung, da es keine fremde Prüfungsleistung betrifft (z.B. von einer anderen Hochschule, aus einem anderen Curriculum ö. ä.)!